Anbieterhandbuch

Trauerprozess

Eine Beschwerde ist definiert als eine Aufforderung eines Mitglieds oder Anwalts (Familienmitglied oder Erziehungsberechtigten), eine Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit eines Gesundheitsdienstes zu überdenken. Ein Anbieter kann im Namen des Mitglieds eine erneute Prüfung beantragen, wenn das Mitglied eine schriftliche Genehmigung dazu erhalten hat, indem es das Formular ausfüllt Beschwerdefreigabeformular.

Eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde-, Beschwerde- und fairen Anhörungsverfahren finden Sie in beiden Fällen Anhang H. und Anhang AA.