Anbieterhandbuch

BEWERTUNGEN / BEWERTUNGEN

Anbieter sollten die folgenden spezifischen Anforderungen für eine Bewertung / Bewertung einhalten:

  1. Bewertungen / Bewertungen
    1. Die Bewertungen müssen dokumentiert sein und mindestens Folgendes umfassen:
      1. Geschichte der Problemstellung;
      2. Hauptbeschwerden und Symptome;
      3. Frühere psychische Gesundheit und / oder Drogenmissbrauch;
      4. Aktuelle oder frühere Beteiligung an anderen kommunalen / staatlichen Stellen (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Jugendbewährung, Bewährung / Bewährung durch den Landkreis / Staat, Dienste für geistige Behinderung);
      5. Frühere Krankengeschichte;
      6. Familien-, Sozialgeschichte sowie sprachlicher und kultureller Hintergrund;
      7. Aktueller Drogenmissbrauch;
      8. Geistesstatusprüfung;
      9. Präsentieren Sie Medikamente und Allergien (oder fehlende Allergien);
      10. Diagnose;
      11. Funktionsniveau;
      12. Erstbehandlungsplan;
      13. Name des Hausarztes; und
      14. Entlastungsprobleme und -pläne.
    2. Für D & A-Kunden müssen die Bewertungen die sechs Dimensionen des PCPC (oder sechs Dimensionen von ASAM PPC-2 für Jugendliche) abdecken:
      1. Akutes Intoxikations- / Entzugspotential;
      2. Biomedizinische Zustände und Komplikationen;
      3. Emotionale / Verhaltensbedingungen und Komplikationen;
      4. Akzeptanz / Resistenz der Behandlung;
      5. Rückfall- / Weiternutzungspotential; und
      6. Wiederherstellungsumgebung.
  2. Behandlungsplanung
    1. Behandlungspläne müssen innerhalb der folgenden Fristen formuliert werden:
      1. Akute stationäre Behandlung - innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme;
      2. Umleitungsdienste - innerhalb von 48 Stunden nach Aufnahme; und
      3. Ambulante Behandlung - vor dem dritten ambulanten Besuch.
    2. Für akute stationäre Aufenthalte müssen die Behandlungspläne dokumentiert sein und mindestens Folgendes enthalten:
      1. Gibt alle Leistungen an, die während des akuten stationären Aufenthalts erforderlich sind.
      2. Identifiziert den Entlassungsplan;
      3. Weist gegebenenfalls auf die Notwendigkeit fortlaufender Pflegedienste hin; und / oder andere staatliche Stellen und
      4. Der Nachweis, dass Mitglieder, ihre Erziehungsberechtigten und Familienangehörigen die Möglichkeit erhalten, sich an der Entwicklung und Änderung des Behandlungsplans und der Behandlung selbst zu beteiligen und an allen Sitzungen des Behandlungsplans gemäß den Zustimmungsgrenzen teilzunehmen.
    3. Bei akuten stationären Aufenthalten müssen multidisziplinäre Behandlungsteams mindestens Folgendes tun:
      1. Jedem Mitglied innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme zugeteilt werden;
      2. Treffen und überprüfen Sie den Behandlungsplan innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme.
      3. Ändern Sie den Behandlungsplan nach Bedarf.
      4. Treffen Sie sich regelmäßig während des akuten stationären Aufenthalts des Mitglieds, um den Behandlungsplan zu überprüfen und zu ändern. und
      5. Beziehen Sie Familienmitglieder in den Behandlungs- / Entlassungsplanungsprozess ein.
  3. Abflussplanung
    1. Klinische Aufzeichnungen müssen nachweisen, dass bei der Erstbewertung, der Einleitung des Behandlungsplans und in regelmäßigen Abständen während des gesamten Behandlungsprozesses die Bedürfnisse und Probleme der Entlassungsplanung berücksichtigt wurden.
    2. Einleitungspläne müssen dokumentiert sein und mindestens Folgendes nachweisen:
      1. Einbeziehung der Kontinuitätsbedürfnisse des Mitglieds in bestehende therapeutische Beziehungen;
      2. Die ambulanten Anbieter, Familienmitglieder und anderen identifizierten Unterstützer des Mitglieds sind gegebenenfalls und gemäß den Zustimmungsgrenzen an der Entwicklung des Entlassungsplans beteiligt.
      3. Mitglieder, die eine Medikamentenüberwachung benötigen, werden innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung aus einer stationären Einrichtung von einem Kliniker gesehen, der ordnungsgemäß qualifiziert und für die Durchführung eines Nachuntersuchungsbesuchs zum Medikamentenmanagement zugelassen ist.