DAS RECHT DES MITGLIEDS, EINE BESCHWERDE, EIN Kummer oder eine Anhörung des DHS einzureichen
Mitglieder müssen über ihr Recht informiert werden, eine Beschwerde, Beschwerde oder eine faire Anhörung des DHS einzureichen, sowie über Änderungen dieser Rechte. Die Anbieter sind dafür verantwortlich, das Mitglied bei der Einreichung einer Beschwerde, Beschwerde oder DHS Fair Hearing zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie ein grundlegendes Verständnis des Prozesses haben. Wenn ein Mitglied zusätzliche Unterstützung benötigt, kann es sich an einen Ombudsmann in seinem Landkreis wenden. Alle von einem Ombudsmann erbrachten Dienstleistungen sind kostenlos und vertraulich. Eine Liste der Telefonnummern für den Ombudsmann finden Sie auf der Mitgliederkontakte Seite dieser Website.
Eine Schulung, in der erläutert wird, was Sie von Beacon erwarten können, wenn eine Beschwerde gegen Ihre Organisation eingereicht wird, ist unter verfügbar Seite Anbieterschulung unter der Rubrik Qualitätsmanagement. Eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde-, Beschwerde- und fairen Anhörungsverfahren finden Sie in Anhang AA und Anhang H.
Eine ausführliche Beschreibung der Beschwerde-, Beschwerde- und fairen Anhörungsverfahren finden Sie unter Anhang AA und Anhang H..