Anbieterhandbuch

Meldepflicht/Warnpflicht

Teilnehmende Anbieter müssen alle geltenden staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze zum Missbrauch von Kindern/älteren Personen und andere Meldegesetze einhalten.

The duty to warn a potential victim of possible harm from a patient may override the usual right to confidentiality of which an individual is assured when speaking to a clinician. This applies to any Carelon participating provider who receives information during assessment or treatment. In any threatening situation, relevant clinical data or history may be released to authorities. If a provider believes that a patient represents a threat to self or others, the provider may be required to attempt to protect the patient and to warn the potential victim(s) in a timely manner. It is preferable to contact the police, but the provider should warn the intended victim by telephone if that is the best way to assure the potential victim’s safety. It is the provider’s responsibility to be thoroughly familiar with the duty-to-warn rules of the state(s) in which they practice. Carelon should also be made aware of any such situation. Carelon may contact the provider when we are notified first of a potential situation. The provider will be called upon to exercise their duty-to-warn obligations in such a situation.

Mitglieder, die eine Drogen- und Alkoholbehandlung erhalten, können nicht als Empfänger dieser Dienste identifiziert werden. Anbieter dürfen sich nicht als Verhaltenstherapeuten ausweisen, wenn sie eine Bedrohung durch ein Mitglied melden, das Drogen- und Alkoholdienste in Anspruch nimmt.

Beauftragte Reporter

Was ist das Kinderschutzgesetz (CPSL)?

Der PA Child Protective Services Act wurde 1975 in Kraft gesetzt. Er wurde erlassen, um Kinder vor Missbrauch zu schützen, die Chance auf ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und, wann immer möglich, die Familie zu erhalten und zu stabilisieren.

Was ist Kindesmissbrauch?

Laut CPSL umfasst Kindesmissbrauch:

  • jede Handlung oder Unterlassung eines Täters, die eine nicht zufällige schwere Körperverletzung verursacht;
  • nicht versehentliche schwere psychische Verletzung eines Kindes unter 18 Jahren;
  • sexueller Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung eines Kindes unter 18 Jahren;
  • schwere Vernachlässigung.

Kindesmissbrauch umfasst auch jede kürzliche Handlung, Unterlassung oder eine Reihe von Handlungen oder Unterlassungen eines Täters, die ein unmittelbares Risiko einer schweren Körperverletzung oder eines sexuellen Missbrauchs oder einer Ausbeutung eines Kindes unter 18 Jahren darstellen.

Wer ist meldepflichtig?

Personen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung, Beschäftigung oder Berufsausübung mit Kindern in Berührung kommen und begründeten Verdacht haben, dass ein Kind unter der Obhut, Aufsicht, Anleitung oder Ausbildung dieser Person oder einer Stelle, Einrichtung steht , Organisation oder andere Einrichtung, mit der diese Person verbunden ist, Opfer von Kindesmissbrauch ist.

Bitte bedenke:

  • Das Opferkind muss nicht direkt vor den beauftragten Melder kommen, damit der Melder zur Meldung verpflichtet ist. Die vorgeschriebenen Meldepflichten verlangen von Personen, die aufgrund ihrer medizinischen, beruflichen oder sonstigen Ausbildung und Erfahrung einen begründeten Verdacht haben, dass ein Kind unter der Obhut, Aufsicht, Anleitung oder Ausbildung dieser Person oder einer Behörde, Einrichtung, Organisation steht oder eine andere Einrichtung, mit der die Person verbunden ist, ein Opfer von Kindesmissbrauch ist.
  • Beauftragte Melder sind verpflichtet, mutmaßlichen Kindesmissbrauch ohne Rücksicht auf die Beziehung zwischen dem mutmaßlichen Täter oder Täter und dem Kind zu melden.
  • Die Strafen für das Unterlassen einer Anzeige des Verdachts auf Kindesmissbrauch sind ein Vergehen dritten Grades für den ersten Verstoß und ein Vergehen zweiten Grades für weitere Verstöße.
  • Ausgenommen sind vertrauliche Mitteilungen an Geistliche und Anwälte.

Wie melde ich mich?

Rufen Sie ChildLine unter 1-800-932-0313 an. ChildLine ist das gebührenfreie 24-Stunden-Telefon-Meldesystem, das vom Department of Public Welfare betrieben wird, um Berichte über mutmaßlichen Kindesmissbrauch zu erhalten. ChildLine leitet die Anzeige des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs an das örtliche Kinder- und Jugendamt des Landkreises weiter, das die Meldung daraufhin untersucht, ob die Vorwürfe als Kindesmissbrauch/Vernachlässigung begründet werden können, und auch die erforderlichen Dienstleistungen veranlasst oder bereitstellt, um dies zu verhindern weitere Misshandlung des Kindes und zur Wahrung der Familieneinheit. Erfüllt der im Bericht genannte mutmaßliche Täter nicht die Täterdefinition gemäß CPSL, legt aber die Notwendigkeit einer Untersuchung nahe, leitet ChildLine die Informationen an die Staatsanwaltschaft des jeweiligen Landkreises weiter. ChildLine unterhält auch ein landesweites Zentralregister, das die Namen und wichtige Informationen über Kinder enthält, die seit 1976 in PA missbraucht wurden. Auf diese Informationen können die Kinder- und Jugendbehörden des Landkreises zugreifen, wenn sie neue Berichte über mutmaßlichen Kindesmissbrauch untersuchen.